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Die Berufsfachschule für
Sozialwesen vermittelt theoretische und praktische Grundkenntnisse sowie
eine Berufsorientierung für Tätigkeiten im sozialpädagogischen und
sozialpflegerischen Bereich.
Der erfolgreiche
Abschluss der Berufsfachschule für Sozialwesen ist dem Realschulabschluss
gleichwertig. |
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LEITGEDANKE |
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"Wer sich immer im Rahmen seiner
Möglichkeiten bewegt, ist über seine Fähigkeiten nicht im Bilde.“
(Gerhard
Uhlenbruck) |
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In diesem Sinne soll die Berufsfachschule
die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen und dazu anregen,
Verantwortung für sich selbst zu übernehmen sowie die individuellen
Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale, spezielle Interessen und vielleicht
auch Begabungen zu entdecken, die für die Berufs- und
Ausbildungs-entscheidung wesentlich sind. |
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Ziele der Ausbildung |
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Kennen lernen
verschiedener sozialpädagogisch- sozialpflegerischer Berufsbilder
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Orientierung in sozialpädagogischen und
sozialpflegerischen Arbeitsfeldern
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Erwerb von Grundkenntnissen in
verschiedenen berufsbezogenen Fächern
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Unterstützung bei der beruflichen
Entscheidungsfindung durch Verbindung von Theorie und Praxis
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Entwicklung von Eigeninitiative und
Aktivität, zum Beispiel durch Projektunterricht
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Förderung und Unterstützung des Findens
und Aufbaus spezifischer Interessen und Neigungen durch Wahlangebote
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AUSBILDUNGSVERLAUF |
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Die Ausbildung an der
Berufsfachschule für Sozialwesen dauert ein Schuljahr und bereitet die
Schülerinnen und Schüler auf folgende Bildungsmöglichkeiten vor:
Der Unterricht gliedert
sich in einen allgemeinen Lernbereich, einen berufsbezogenen Lernbereich und
einen Wahlpflichtbereich.
Im Rahmen der Ausbildung
wird berufsbezogener Projektunterricht durchgeführt.
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ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN |
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Die Aufnahme in den
Bildungsgang setzt mindestens den erweiterten Hauptschulabschluss oder eine
gleichwertige Schulbildung und einen Berliner Wohnsitz voraus.
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AUFNAHMEVERFAHREN |
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Die Bewerberinnen und
Bewerber werden jeweils zum Beginn des Schuljahres aufgenommen. Die
Berufs-fachschule bestimmt durch die Festsetzung von Terminen, wann
Bewerbungen frühestens angenommen werden sowie spätestens bei ihr
eingegangen sein müssen.
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